Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Schweinemann

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Saubraterei Peter Odörfer

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Saubraterei Peter Odörfer und deren Kunden.
  2. Die AGB der Saubraterei Peter Odörfer gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Saubraterei Peter Odörfer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Saubraterei Peter Odörfer ihre Leistung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung der Saubraterei Peter Odörfer in Schrittform oder Textform (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote der Saubraterei Peter Odörfer sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  2. Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die Saubraterei Peter Odörfer berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. In der Auftragsbestätigung der Saubraterei Peter Odörfer ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, die Saubraterei Peter Odörfer erklärt in der Auftragsbestätigung Abweichendes. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht.
  4. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit der Auftragsbestätigung. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
  5. Die Saubraterei Peter Odörfer ist berechtigt, den Auftrag des Kunden durch Dritte erfüllen zu lassen, Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
  6. Nach Auftragsbestätigung durch die Saubraterei Peter Odörfer sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) zwischen den Parteien möglich.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Auftragsbestätigung der Saubraterei Peter Odörfer enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen Leistungen nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
  2. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs. Sie versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.
  3. Der Kunde hat einen Monat vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Auftragsbestätigung vorkalkulierten Gesamtpreises an die Saubraterei Peter Odörfer zu bezahlen. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als einen Monat, ist die Anzahlung unverzüglich nach Vertragsschluss zu leisten.
  4. Zahlungen, einschließlich der Anzahlung gemäß § 3.3, sind auf das von der Saubraterei Peter Odörfer in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
  5. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Ausführung der Leistungen

  1. Die Saubraterei Peter Odörfer kann die von ihr angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen oder Speisen Dritter mitzubringen. Getränke in geschlossenen Gebinden darf der Kunde zu einer Veranstaltung nur dann mitbringen, wenn dies zuvor mit der Saubraterei Peter Odörfer vereinbart wurde.
  3. Gehört zum Leistungsumfang der Saubraterei Peter Odörfer ein Buffet oder Ähnliches, entscheiden allein die Mitarbeiter der Saubraterei Peter Odörfer oder deren Erfüllungsgehilfen vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. In der Regel wird dies nach 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein; bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen gegebenenfalls auch früher.
  4. Sollte ein Teil der von der Saubraterei Peter Odörfer angebotenen Speisen nicht verbraucht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der übrig gebliebenen Speisen.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Saubraterei Peter Odörfer hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. Überlässt die Saubraterei Peter Odörfer dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt die Saubraterei Peter Odörfer für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird die Saubraterei Peter Odörfer den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen; übernimmt der Kunde die Speisen nach entsprechendem Hinweis der Saubraterei Peter Odörfer, ist die Haftung der Saubraterei Peter Odörfer für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden – außer bei Vorsatz der Saubraterei Peter Odörfer – ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. Das unter § 6.1 Geregelte gilt bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, mit der Maßgabe, dass täglich nach Veranstaltungsende ein Schluss der Veranstaltung im Sinne von § 6.1 anzunehmen ist.
  3. Nicht verzehrte Speisen, die von der Saubraterei Peter Odörfer als Reserve am Veranstaltungsort vorgehalten wurden, um einen möglichen Mehrbedarf der vereinbarten Anzahl an Personen zu decken, werden dem Kunden nach Schluss der Veranstaltung in keinem Fall überlassen, auch nicht auf Wunsch. Diese unverbrauchten Reservespeisen bleiben stets im Eigentum der Saubraterei Peter Odörfer. Der Kunde hat keine Herausgabe- oder Zurückbehaltungsansprüche bezüglich dieser unverbrauchten Reservespeisen.
  4. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte unter folgenden Einschränkungen zu:
    1. Mängel an der Cateringleistung berechtigen nur dann zu einer Reduzierung der Vergütung, wenn sie wesentlich sind. Für die Wesentlichkeit und ihren Grad trägt der Kunde die Darlegungs- und Beweislast. Die Reduzierung erfolgt dann anteilig zur Schwere der Beeinträchtigung bei dem Kunden.
    2. Angaben von der Saubraterei Peter Odörfer zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vorausgesetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
    3. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens der Saubraterei Peter Odörfer im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, soweit dies im Rahmen einer weiteren planmäßigen Durchführung der Veranstaltung möglich und zumutbar ist, eine Probe des mangelhaften Produkts aufzubewahren und der Saubraterei Peter Odörfer zwecks Prüfung der Mangelhaftigkeit bzw. -freiheit zu überlassen.
    5. Eine Gewährleistung seitens der Saubraterei Peter Odörfer ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch den Kunden oder weiterer vom Kunden zu vertretender Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die die Saubraterei Peter Odörfer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden herbeigeführt hat.
    6. Bei einer begründeten Mängelanzeige ist die Saubraterei Peter Odörfer berechtigt, durch geeignete Ersatzlieferungen binnen eines für das konkrete Catering angemessenen Zeitraumes den Mangel zu beseitigen. Minderungsansprüche des Kunden entstehen erst, wenn der begründete Mangel nicht durch eine Ersatzlieferung beseitigt werden konnte und der Mangel nicht nur unwesentlich war.
  5. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. seiner Gäste haften wir für jedes Verschulden. Dies gilt auch bei sonstigen Schäden, wenn wir bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  6. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
  7. Die Saubraterei Peter Odörfer haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der Saubraterei Peter Odörfer liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Saubraterei Peter Odörfer ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.

§ 6 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände

Die von der Saubraterei Peter Odörfer dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Sonnenschirme, Tische, etc.) sind unverzüglich nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand an die Saubraterei Peter Odörfer zurück zu geben. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mietrecht (§§ 535 ff. BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen steht dem Kunden nicht zu.

§ 7 Änderungen, Stornierungen und Kündigung von Einzelaufträgen

Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Catering-Leistungen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag für die Catering-Leistungen vor Beginn der Veranstaltung kündigt und die Kündigung nicht von uns zu vertreten ist, so können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, welche im Folgenden pauschaliert ist. Der Anspruch bestimmt sich nach der vereinbarten Vergütung abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben, ferner wird der Zeitraum zwischen der Kündigungserklärung und dem vereinbarten Termin berücksichtigt:

  • Kündigt der Kunde den Vertrag bis 2 Monate vor der Veranstaltung, fällt keine Vergütung an.
  • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung, beträgt unser pauschalierter Anspruch 40% der vereinbarten Vergütung.
  • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung, beträgt unser pauschalierter Anspruch 70% der vereinbarten Vergütung.
  • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung, beträgt unser pauschalierter Anspruch 85% der vereinbarten Vergütung.
  • Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung, beträgt unser pauschalierter Anspruch 95% der vereinbarten Vergütung.

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns bei einer Kündigung kein Schaden entstanden ist oder der uns zustehende Anspruch deutlich niedriger ist als die vorgenannten Pauschalen.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde die vereinbarte Teilnehmerzahl reduzieren möchte. Wenn der Kunde in diesem Fall den Vertrag teilweise kündigt, gelten die oben genannten Vergütungsregelungen für unseren Vergütungsanspruch anteilig pro gekündigten Teilnehmer. Für die verbleibenden Teilnehmer bleibt es anteilig bei der vereinbarten Vergütung. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für eventuell andere bestehenden gesetzlichen Rechte zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages, insbesondere ein Rücktrittsrecht, sofern wir die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten haben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

  1. Die rechtlichen Beziehungen zwischen der Saubraterei Peter Odörfer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg, wenn der Kunde
    1. Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist;
    2. in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder
    3. sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.

§ 9 EU Online Streitbeilegung

Gemäß der Europäischen Verordnung (EU Nr. 524/2013) über die Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten weisen wir auf die Plattform zur Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

§ 10 Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren

Informationspflicht §36 und §37 VSBG

  1. Die Firma Saubraterei Peter Odörfer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
  2. Eine für Sie zuständige Streitbeilegungsstelle wäre die: Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V, Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Internet: www.universalschlichtungsstelle.de. Wir lehnen eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren allerdings ab.

§ 11 Information über das Widerrufsrecht

Da der Vertrag in den Anwendungsbereich des § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB fällt, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nicht zu.